
Handel mit Futures für Private
Am 6. Dezember gab der weltgrößte Broker Interactive Brokers bekannt, dass Kleinanleger mit Sitz in Deutschland ab Januar weiterhin mit Futures-Kontrakten handeln dürfen, obwohl die BaFin Vermarktung, Vertrieb und Verkauf an Kleinanleger ab 01.01.2023 untersagt hat. Ausnahme: sofern sie von der Nachschusspflicht befreit sind – und genau die erlässt Interactive Brokers nun den Privatanlegern. Damit ist deren Gesamthaftung auf die Barmittel des Tradingkontos begrenzt. Um das gestiegene Risiko des Brokers zu mindern, verlangt er von deutschen Kleinanlegern eine…