
Futures-Trading für Kleinanleger verboten
Die BaFin will den Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handel schützen. Zum 1.Januar 2023 beschränkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger. Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Kleinanleger dürfen künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem…